Klägerin kann auf rückwirkende Gehaltszahlungen hoffen - Die erste Klage einer Schlecker-Verkäuferin war ein Erfolg - ihre Kündigung ist unwirksam.
Stuttgart/Ehingen (dpa/nd). Eine frühere Schlecker-Mitarbeiterin aus Baden-Württemberg hat vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht Heilbronn entschied, dass in ihrem Fall die bei der Kündigung getroffene Sozialauswahl grob fehlerhaft war, wie das Landesarbeitsgericht am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. »Die Kündigung ist unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiter«, sagte ein Gerichtssprecher. Nach der Schlecker-Pleite gibt es bundesweit eine Klagewelle gekündigter Mitarbeiter.
Sein Urteil begründete das Gericht unter anderem damit, dass die Klägerin einen Fall aufzeigen konnte, in dem eine vergleichbare Beschäftigte mit weniger Sozialpunkten - dazu zählen Alter und Kinder - nicht gekündigt wurde. Zudem habe der Beklagte, die Insolvenzverwaltung der Drogerie, die Sozialauswahl nur unvollständig begründet. Auch der vom Gericht geforderte Interessenausgleich mit Namensliste der gekündigten Beschäftigten sei nie eingereicht worden.